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Beschluss seit 24. Februar 2021 in Kraft: Unterkieferprotrusionsschienen als Kassenleistung

Beschluss seit 24. Februar 2021 in Kraft: Unterkieferprotrusionsschienen als Kassenleistung

14:00 02 März in Neuigkeiten
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Der vom Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) am 20. November 2020 in Berlin gefasste Beschluss, wonach Unterkieferprotrusionsschienen als Zweitlinientherapie zur Behandlung von obstruktiver Schlafapnoe Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung werden, ist am 24. Februar 2021 in Kraft getreten. Laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) waren dem Beschluss umfangreiche fachliche Beratungen vorausgegangen. Hervorzuheben ist weiterhin, dass die Schienen durch einen Arzt verordnet und individuell zahntechnisch angefertigt werden müssen.

Medizinischer Hintergrund der obstruktiven Schlafapnoe

Die obstruktive Schlafapnoe ist die häufigste Form von Atmungsstörungen beim Schlafen, die viele verschiedene Ursachen und Risikofaktoren haben kann. Starkes Übergewicht kann dabei ebenso eine Rolle spielen wie anatomische Besonderheiten im Mund- und Rachenraum. Viele Menschen mit einer Schlafapnoe sind häufig tagsüber schläfrig und weniger leistungsfähig, wodurch auch die Unfallgefahr im Straßenverkehr steigt. Eine unbehandelte Schlafapnoe wird zudem mit Bluthochdruck, Herzinfarkt und Schlaganfall in Verbindung gebracht.

Atemaussetzer treten immer dann auf, wenn sich bei den Betroffenen der Rachenbereich während des Schlafens verengt. Bei ca. 95 Prozent der Betroffenen kann sich dies auch durch lautes Schnarchen äußern. Kommt es sogar zu einem kurzzeitigen kompletten Verschluss, setzt der Atem vollständig aus. Von einer Apnoe spricht man immer dann, wenn dieser Vorgang länger als zehn Sekunden dauert.

Schweregrad als entscheidender Richtwert für die Therapie

Die Therapie der obstruktiven Schlafapnoe hängt u. a. vom jeweiligen Schweregrad ab. Können bei leichten Erkrankungen Gewichtsreduktion und eine andere Schlafposition helfen, greift man bei zunehmendem Schweregrad auf eine Überdrucktherapie als Standard zurück. Dabei wird über eine Atemmaske beim Schlafen ein Überdruck erzeugt, der die Atemwege offenhält. Führt die Überdrucktherapie nicht zum Behandlungserfolg, ist nun auch die Unterkiefer-Protrusionsschiene zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung einsetzbar.

Wirkungsweise einer Unterkiefer-Protrusionsschiene wie OPTISLEEP

Die Unterkiefer-Protrusionsschiene wird für die Betroffenen zahntechnisch individuell angefertigt. Die zweiteilige verstellbare Schiene wird während des Schlafens auf den Zähnen getragen. Die Schiene drückt den Unterkiefer sanft nach vorne. Dadurch wird das Gewebe, an dem die Zunge im Mundraum angewachsen ist, gespannt und die Zunge nach vorne gezogen. Die Muskeln bleiben stabil und die Atemwege offen.

Weitere Schritte bis zur Verordnungsfähigkeit

Der G-BA-Beschluss fußt auf einem Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und Stellungnahmen von wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Nach in Krafttreten des Beschlusses verhandeln (Zahn)Ärzte und Krankenkassen die Höhe der (zahn)ärztlichen Vergütung, auch auf Grundlage einer noch zu entwickelnden Regelung in einer Richtlinie im vertragszahnärztlichen Bereich. Die Unterkiefer-Protrusionsschiene kann als vertragsärztliche Leistung verordnet werden, wenn die Abrechnungsziffern vorliegen.

Zuletzt aktualisiert: 2020-03-02



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